• Müllsammelaktion der Klassen 4a, 4ab und 4c
          • Müllsammelaktion der Klassen 4a, 4ab und 4c

          • „Ey, des iss obbä subbä wos iä do machd!“ So oder so ähnlich bekamen es die Schülerinnen und Schüler der Klassen 4a, 4b und 4c von den Lichtenfelsern zu hören, als sie mit Zwickzangen, Müllsäcken, Handschuhen und „Robbern“ ausgerüstet, Teile des Stadtgebiets von Unrat befreiten.

            Die 4c sammelte auf den Parkplätzen und Hecken des Industriegebiets in Seubelsdorf, die 4b war entlang der Bahnlinie von der Stadtmitte Richtung Oberwallenstadt unterwegs und die 4a agierte vom Elisabethenspielplatz ostwärts am Radweg entlang der B173.

            Die Fundsachen waren sehr vielfältig: Vom Bonbonpapier bis zur (leeren) Schnapsflasche, von der Zigarettenkippe bis zum Schuhkarton und natürlich Plastikteile und -tüten jeder Art und Größe. Vor allem die Vielzahl der achtlos weggeschmissenen Zigarettenkippen schockierte die Kinder; alle paar Meter kam eines mit einer Handvoll (!) um sie in die Müllsäcke zu leeren.

            Trotz der teilweise ekligen Abfälle waren alle mit Feuereifer dabei, durchforsteten die Hecken und hatten auch noch Spaß. Zum Schluss wünschten sich die Viertklässler, dass die Strecken nun so sauber bleiben sollten wie sie gerade sind.

             

            Text: P.Hüttner       Fotos: P.Hüttner, S.Nicodemus, M. Gödicke

          • Coronavirus

          • Bayerisches Staatsministerium für 

                                                                                                                       Unterricht und Kultus

             

            Coronavirus – Hygienemaßnahmen an den Schulen in Bayern (Stand: 27.04.22)

             

            Dank sinkender Infektionszahlen können nach den Osterferien 2022 die CoronaSchutzmaßnahmen zurückgefahren werden bzw. wegfallen. 

            Dennoch ist die Corona-Pandemie noch nicht vorbei. Gegenseitige Rücksichtnahme und Verantwortung für die Mitmenschen sind daher auch in den kommenden Wochen sehr wichtig. 

             

            1. Empfohlene Hygienemaßnahmen im Schulbereich

            Für einen möglichst sicheren Unterrichtsbetrieb empfehlen wir insbesondere die Einhaltung der folgenden Hygienemaßnahmen:

            • Basis-Hygienemaßnahmen
              • Lüften: Klassen- bzw. Unterrichtsräume sllten weiterhin mind. alle 45 Minuten, im Idealfall alle 20 Minuten über mehrere Minuten durch vllständig geöffnete Fenster gelüftet werden. Es können weiterhin auch (dezentrale) Lüftungsanlagen oder unterstützend mobile Luftreiniger eingesetzt werden.
              • Händewaschen: Regelmäßiges Händewaschen mit Seife für mind. 20 Sekunden senkt das Infektinsrisiko für sich selbst und andere.
              • Husten- und Niesetikette: Husten der Niesen in die Armbeuge oder in ein Taschentuch sollte weiterhin selbstverständlich sein.
              • Abstandhalten: W immer möglich, sollte im Schulgebäude ein Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden. 

             

            • Masken
              • In Innenräumen wird das Tragen einer Maske allgemein empfhlen. Auch im Unterricht kann selbstverständlich freiwillig eine Maske getragen werden. Ausdrücklich empfehlen wir das Tragen einer Maske vr allem auf den Begegnungsflächen der Schule (z. B. Gänge, Treppenhäuser, Pausenhalle) swie nach einem bestätigten Infektionsfall in der Klasse für fünf Schultage auch im Unterricht.  Im öffentlichen Persnennahverkehr gilt die dort geregelte Maskenpflicht. Im freigestellten Schülerverkehr, also in den Schulbussen, wird das Tragen einer Maske als wichtiges Element des Infektinsschutzes empfohlen.  

             

                     

             

            • Umgang mit Krankheitssymptomen o Grundsätzlich gilt: Wer krank ist, bleibt zuhause – unabhängig davon, ob COVID-19Verdacht besteht oder nicht.  o Bei COVID-19 typischen Symptomen (Atemnot, neu auftretender Husten, Fieber und Geruchs- oder Geschmacksverlust) sollte ein Arzt aufgesucht werden.
              • Bei leichten Symptmen, wie Schnupfen oder Halskratzen, empfehlen wir, vr dem

            Schulbesuch zu Hause einen Selbsttest durchzuführen. Alternativ kann ein AntigenSchnelltest beim Hausarzt oder im Testzentrum Aufschluss über eine mögliche Infektion geben. 

            In der Schule finden ab Mai keine Testungen mehr statt; es können auch keine Selbsttests für zuhause ausgegeben werden.  o Zusätzlich kann bei leichten Erkältungssymptomen das Tragen einer Maske davor schützen, dass ggfs. das SARS-CoV-2-Virus weitergegeben wird. 

             

             

            2. Umgang mit bestätigten Infektionsfällen

            Für positiv auf eine SARS-CoV-2-Infektion getestete Personen gelten laut

            Allgemeinverfügung des Gesundheitsministeriums (AV Isolation) folgende verbindliche Vorgaben:

            • Eine positiv getestete Person (Nukleinsäure-/PCR-Test oder Antigen-Schnelltest durch geschultes Personal) befindet sich grundsätzlich mindestens fünf Tage in Isolation und darf die Schule nicht besuchen. Positiv getestete Personen müssen sich unverzüglich nach Kenntniserlangung des positiven Testergebnisses in Isolation begeben. 
            • Die Isolation kann frühestens nach Ablauf von fünf Tagen beendet werden, wenn seit mindestens 48 Stunden Symptomfreiheit besteht.
            • Liegt an Tag fünf der Isolation keine Symptomfreiheit seit mindestens 48 Stunden vor, dauert die Isolation zunächst weiter an. Sie endet, wenn die betreffende Person seit mindestens 48 Stunden symptomfrei ist, spätestens aber nach 10 Tagen.
            • Eine Freitestung ist zur Beendigung der Isolation nicht erforderlich; die Schule kann somit spätestens nach 10 Tagen wieder besucht werden.  
            • Für die Dauer von fünf Tagen nach dem Ende der Isolation empfiehlt das Gesundheitsministerium das Tragen einer FFP2-Maske (auch in der Schule).
            • Wird nach einem positiven Antigentestergebnis ein PCR-Test durchgeführt, endet die Isolation mit Vorliegen eines negativen PCR-Testergebnisses.

             

             

            Für die Schule ist die Information über eine positive Testung hilfreich. 

             

             

        • Auf Entdeckertour durchs Rathaus
          • Auf Entdeckertour durchs Rathaus

          • Wer von den Schülern der 4. Klassen der GS am Markt hätte gedacht, dass es in den beiden Rathäusern der Stadt Lichtenfels so viel zu entdecken gibt?

            Das sonst eher „trockene“ HSU Thema „Die Gemeinde“ wurde durch den Besuch des Rathauses und die tolle Führung von Frau Schaller greifbar und lebendig.

            Die Führung begann im Einwohnermeldeamt bei Frau Müller. Sie erklärte den neugierigen Entdeckern genau, welche Aufgaben sie hier hat. Neben der Ausstellung von Personalausweisen und Reisepässen, ist sie auch für die Anmeldung und Ummeldung der Bürger von Lichtenfels zuständig. Besonders spannend fanden die Kinder das digitale Fingerabdruckgerät, welches sie sonst nur aus den Büchern vom Kommissar Kugelblitz kannten.

            Weiter ging die Entdeckungsreise durch das Standesamt. Die Schüler lernten Herrn Woock und seine Aufgaben kennen. Er ist nicht nur für die Eheschließung, sondern auch für die Ausstellung von Geburts- und Sterbeurkunden zuständig.

            Danach führte uns Frau Schaller sogar noch in das Büro vom 1. Bürgermeister Andreas Hügerich und die Entdecker erfuhren, welche Aufgaben er im Rathaus erfüllt. Seine Sekretärin Frau Slotta verriet den Schülern sogar, wie viele Termine er in der Woche absolviert. Ganz schön sportlich – unser Bürgermeister. Das sah man auch an den vielen Preisen und Pokalen in seinem Büro.

            Zum Schluss durften die Kinder auch noch in den großen Sitzungssaal, in dem sonst die Stadtratssitzungen stattfinden. Die 30 Stadträte treffen sich hier einmal im Monat um wichtige Entscheidungen zu treffen.

            Als kleines Abschiedsgeschenk verteilte Frau Schaller die druckfrische Broschüre „Willkommen in Lichtenfels“, die extra für Kinder erstellt wurde. Hier finden die Schüler zahlreiche Informationen rund um das Rathaus und das Leben in der Stadt Lichtenfels.

            Wir möchten uns auch auf diesem Weg ganz herzlich bei Frau Schaller für die Organisation und Durchführung dieser Entdeckertour bedanken.

            Text und Fotos: Sandy Nicodemus

             

        • Radfahrausbildung der 4.Klassen
          • Radfahrausbildung der 4.Klassen

          • Seit ein paar Tagen fällt auf: Vor der Marktplatzschule stehen deutlich mehr Fahrräder als noch vor Kurzem. Der Grund: Die meisten unserer Viertklässler haben den „Fahrradführerschein“ bestanden, wie der Abschluss der Radausbildung an Grundschulen gemeinhin genannt wird. Die Polizeibeamten der Jugendverkehrsschule und die KlassenlehrerInnen brachten den Kindern gemeinsam die wichtigsten Regeln und Gefahren des Straßenverkehrs näher. Ein vielfältiger, anstrengender Weg liegt hinter unseren SchülerInnen. Die Theorie wurde mittels Lama-Übungsheft gepaukt, die Praxis im Schonraum der Stadthalle geübt und schließlich im öffentlichen Verkehr auf Seubelsdorfs Straßen angewandt. Das Ganze rundete eine Probearbeit im Heimat- und Sachunterricht ab, die als Note ins Zeugnis eingeht.

            Auf den Bildern sieht man, dass das Ganze trotzdem Spaß gemacht hat und die Kinder – völlig zu Recht! – mit Stolz über das Geleistete erfüllt.

            Einziger Wermutstropfen der Aktion: Bei der Fahrt im Realverkehr halfen so wenige Eltern als Kontrollposten mit, dass die Durchführung solcher oder ähnlicher Aktionen in Zukunft gefährdet ist. ☹

             

            Text und Fotos: Peter Hüttner 

        • Körperwunderwerkstatt- Sexualerziehung in der 4.Klasse
          • Körperwunderwerkstatt- Sexualerziehung in der 4.Klasse

          • In der letzten Woche vor den Faschingsferien startete das Projekt: Körperwunderwerkstatt in allen 4.Klassen

            In der Woche vor den Faschingsferien begannen die 4. Klassen ein aufregendes Thema im HSU-Unterricht zu besprechen: Mein Körper und ich! Es tauchten plötzlich Fragen auf wie z.B.: Wie wachsen wir? Was passiert in der Pubertät? Was sind Gefühle? Was ist typisch Mädchen, was ist typisch Junge? Bin ich anders als andere?

            All diese Fragen waren und sind gar nicht so leicht zu beantworten. Aus diesem Grund haben wir auch in diesem Jahr die KörperWunderWerkstatt des Erzbistums Bamberg zu uns in die Schule eingeladen.
            In getrennten Gruppen konnten die Schülerinnen und Schüler nun alle wichtigen, vielleicht geheimen Fragen besprechen, die man sonst im Unterricht gar nicht ansprechen wollte. Die Workshopleiter waren während des Thementages offen für alle Gespräche und vermittelten den Schülern einen intensiven Überblick in das Leben als Teenager.

            Möglich war uns die Umsetzung des Projektes nur mit der Unterstützung der vr-Bank Lichtenfels- Ebern, die uns hierfür mit einer großzügigen Spende bedacht hat. An dieser Stelle möchten wir noch einmal unseren herzlichen Dank aussprechen.

            Die Klassen 4a,4b, 4c und ihre Klassenleitungen: Maria Gödicke, Sandy Nicodemus und Peter Hüttner

             

            Text: Maria Gödicke    Fotos: A.Ortner

          • Schulturnhalle gesperrt ab 08.03.2022

          • Liebe Eltern,

            die Berufsschulturnhalle ist ab heute für den Sportunterricht gesperrt. Sie wird als Unterkunft für Flüchtlinge aus der Ukraine hergerichtet. Wir werden den Sportunterricht nach draußen verlagern, soweit das Wetter es zulässt.

            gez. Schulleitung

          • Umgang mit Infektionsfällen (Stand 1.2.2022)

          • Bayerisches Staatsministerium für 

                                                                                                                                                           Unterricht und Kultus

                          Umgang mit Infektionsfällen an Schulen               (Stand: 01.02.2022)

             

            Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Eltern und Erziehungsberechtigte, an den Schulen in Bayern bestehen durch Masken, regelmäßige Testungen und die Hygienevorgaben des Rahmenhygieneplans umfangreiche Schutzmaßnahmen. 

            Aufgrund des hohen Schutzniveaus wurde das Vorgehen bei Infektionsfällen an Schulen weiter vereinfacht. Hierüber möchten wir Sie kurz informieren.

             

            Was geschieht mit positiv getesteten Schülerinnen und Schülern?

            • Wie bisher dürfen Schülerinnen und Schüler, die positiv auf Covid-19 getestet wurden, den Präsenzunterricht nicht besuchen. 
            • Wird eine Infektion in der Schule entdeckt, muss die Schülerin bzw. der Schüler umgehend nach Hause gehen bzw. von den Erziehungsberechtigten abgeholt werden. Die

            Schule benachrichtigt das Gesundheitsamt. Ein positiver Selbsttest muss durch einen PCR-Test (z. B. im Testzentrum) bestätigt werden; das Gesundheitsamt informiert über das weitere Vorgehen. 

            • Die Isolation der positiv getesteten Schülerinnen und Schüler dauert in der Regel 10 Tage. Sie kann nach sieben Tagen mit einem negativen Test (Antigen-Schnelltest, durchgeführt durch eine medizinische Fachkraft oder eine vergleichbare, hierfür geschulte Person, oder PCR-Test) beendet werden, wenn das Kind keine Covid-19-typischen Symptome hat. Die Isolation endet mit Übermittlung des negativen Testergebnisses an das Gesundheitsamt.

             

            Was gilt für die übrigen Schülerinnen und Schüler?

            • Die übrigen, negativ getesteten Schülerinnen und Schüler der Klasse besuchen weiter den Unterricht. Die Testungen in der Klasse werden für fünf Tage nochmals ausgeweitet.
            • Sofern sich in einer Klasse Infektionen gravierend häufen und der Präsenzunterricht nicht mehr aufrechterhalten werden kann, ergreifen Schulleitung und ggf. Gesundheitsamt zusätzliche Maßnahmen. 
            • Die Schulleitung rdnet für insgesamt fünf Wchentage Distanzunterricht für die ganze Klasse an. 
            • Das Gesundheitsamt kann zudem ergänzend alle Schülerinnen und Schüler der betrffenen Klasse als enge Kontaktpersonen einstufen, sodass diese grundsätzlich nach der AV Isolation in Quarantäne sind; es bedarf keiner Einzelanordnung durch das Gesundheitsamt. Die Schule informiert die Betroffenen über die Entscheidung des Gesundheitsamtes. Die sich aus der AV Isolation ergebende Quarantäne für enge Kontaktpersonen kann nach fünf Tagen mit einem negativen Test (Antigen-Schnelltest, durchgeführt durch eine medizinische Fachkraft der eine vergleichbare, hierfür geschulte Person, oder PCR-Test) beendet werden, wenn das Kind keine Covid-19-typischen Symptome hat. Eine etwaige Freitestung liegt in der Eigenverantwortung der Erziehungsberechtigten. Die Quarantäne für enge Kontaktpersonen endet mit Übermittlung des negativen Testergebnisses an das Gesundheitsamt.
            • Schülerinnen und Schülern, die vn der Quarantänepflicht1 ausgenmmen sind, wird empfhlen, in dieser Zeit ihre Szialkontakte so weit wie möglich einzuschränken.

            Wichtig: Nähere Informationen zu Isolation bzw. Quarantäne finden Sie unter https://www.stmgp.bayern.de/coronavirus/.

             

            Wir bedanken uns erneut bei Ihnen und Ihrer Familie für Ihre Unterstützung bei der Bewältigung der Corona-Pandemie und wünschen Ihnen alles Gute!

            Ihr Staatsministerium für Unterricht und Kultus

          • Aktuelle Quarantäneregeln an der Schule ( Stand 20.01.2022)

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            Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Eltern und Erziehungsberechtigte, kürzlich wurden die Quarantäneregeln wegen der neuen Omikron-Variante bundesweit angepasst. In Abstimmung mit dem bayerischen Gesundheitsministerium gelten deswegen nun auch für die Schulen in Bayern neue Vorgaben, über die wir Sie hiermit informieren möchten. Ziel ist weiterhin so viel Schutz wie nötig – bei so wenig Einschränkungen wie möglich.

            Wann und wie lange muss Ihr Kind ggf. in Isolation bzw. Quarantäne?

            Ihr Kind muss ...

            • für zehn Tage in Isolation, wenn es positiv auf Covid-19 getestet wurde. Die Isolation kann nach sieben Tagen mit einem negativen Test (Antigen-Schnelltest, durchgeführt durch eine medizinische Fachkraft oder eine vergleichbare, hierfür geschulte Person, oder PCR-Test) beendet werden, wenn Ihr Kind keine Covid-19-typischen Symptome hat. Die Isolation endet mit Übermittlung des negativen Testergebnisses an das Gesundheitsamt.
            • für zehn Tage in Quarantäne, wenn das Gesundheitsamt dies nach einem engen Kontakt zu einer infizierten Person anordnet. Die Quarantäne kann nach fünf Tagen mit einem negativen Test (Antigen-Schnelltest, durchführt durch eine medizinische Fachkraft oder eine vergleichbare, hierfür geschulte Person, oder PCR-Test) beendet werden, wenn Ihr Kind keine Covid-19-typischen Symptome hat. Die Quarantäne endet mit Übermittlung des negativen Testergebnisses an das Gesundheitsamt.

            Wichtig: Detailinformationen zu den Verkürzungsmöglichkeiten bei Isolation bzw. Quarantäne finden Sie unter https://www.stmgp.bayern.de/coronavirus/. Bei Fragen hilft auch das örtliche Gesundheitsamt weiter.

            Wer entscheidet nach einem Infektionsfall in einer Klasse über eine Quarantäne?

            • Ob bzw. für welche Mitschülerinnen und Mitschüler eine Quarantäne notwendig ist, entscheidet immer das zuständige Gesundheitsamt. Betroffene werden direkt von dort informiert. 
            • Bis zu einer möglichen Quarantäneanordnung durch das Gesundheitsamt besuchen die übrigen Schülerinnen und Schüler der Klasse weiter den Unterricht. Nach einem Infektionsfall wird sicherheitshalber die Häufigkeit der Testungen in der Klasse erhöht.

            Wie entscheidet das Gesundheitsamt? Gibt es Ausnahmen von der Quarantänepflicht? In Zusammenarbeit mit der Schule prüft das Gesundheitsamt die Situation in der Klasse. Unter Umständen kann auch auf Quarantäneanordnungen für enge Kontaktpersonen verzichtet werden – etwa, wenn Luftreiniger im Klassenzimmer für besonderen Schutz sorgen.

            Allgemein gilt: Auch Schülerinnen und Schüler müssen nicht in Quarantäne, wenn sie eine Auffrischungsimpfung („Booster“) erhalten haben oder doppelt geimpft (mindestens vor zwei Wochen, maximal vor drei Monaten) oder kürzlich genesen (mindestens vor vier Wochen, maximal vor drei Monaten) oder geimpft und genesen sind. Details klärt das Gesundheitsamt mit den Betroffenen.

            Ihnen und Ihrer Familie auch heute vielen Dank für Ihre Unterstützung bei der Bewältigung der Corona-Pandemie!

            Ihr Staatsministerium für Unterricht und Kultus

             

        • Wir feiern den 4.Advent
          • Wir feiern den 4.Advent

          • Die Klasse 3a studierte ein kleines Theaterstück ein: Sterntaler

            Vielen Dank an die Klasse 3a mit Frau Zelles und Frau Eberlein für diese schöne Weihnachtsmusical.

            Fotos: T.Herrmann Text: M.Schell

          • Wir feiern den 3. Advent

          • Diesmal trug die 4b ein Lied vor, das mit der Unterstützung von 3 Kindern musikalisch untermalt wurde.

            Außerdem spielte Tobias aus der 3. Klasse noch 2 Lieder auf der der Trompete.

            Fotos: D.Schütz  Text. M.Schell

        • Wir feiern den 2. Advent
          • Wir feiern den 2. Advent

          • Heute trafen wir uns wieder im Pausenhof, sangen unser Adventslied und Frau Gödicke las uns eine geschichte zum Nikolaustag vor. Natürlich war auch bei uns der Nikoluas unf hat jedem Kind und jedem Lehrer eine Nikolausschokolade gebracht.

            Vielen lieben Dank lieber Nikolaus! Dok1.docx​​​​​​​


            Ein herzliches Dankeschön geht an den Elternbeirat, der den Nikolaus dabei so kräftig unterstützt hat!

            Fotos: K.Kaim Text: M.Schell

        • Wandertag der beiden ersten Klassen
          • Wandertag der beiden ersten Klassen

          • Am Mittwoch, den 22. September machten sich die Klassen 1a und 1b auf zu ihrem ersten Wandertag. Früh war es noch ziemlich frisch, aber beim Marschieren wurde es uns schnell warm. Kurz nachdem es losging mit: "Ich kann nicht mehr!", erreichten wir zum Glück den Spielplatz in Oberwallenstadt. Dort kam die Energie zurück und wir tobten uns richtig aus. Besonders beliebt war der große Kletterturm, von dem die geübten Kletterer wohlbehalten wieder am Boden ankamen. Die Brotzeit schmeckte an der frischen Luft auch besonders gut.

            Text und Fotos: F.Eberlein

          • Erweiterte Maskenpflicht ab 8.11.

          • Seit der Woche nach den Herbstferien gilt eine erweiterte Maskenpflicht.

            Die Kinder müssen auch während des Unterrichtes eine Maske tragen. 

            Diese erweiterte Maskenpflicht wurde bis auf Weiteres verlängert.

             

          • Wichtig!!!

          • Bitte denken Sie daran, dass Ihr Kind nach einer Krankheit nur mit einem negativen Testergebnis (von Arzt oder Apotheke oder Testzentrum) die Schule besuchen darf. Für Schulkinder bis 12 Jahren ist das Testen kostenfrei!

        • Unser erster Wandertag 3a
          • Unser erster Wandertag 3a

          • Am Mittwoch, den 29.09.2021, starteten wir mit den Klassen 2a und 3b kurz nach acht Uhr mit dem Bus nach Weismain.
            Von dort aus wanderten wir etwa eine Stunde zum Abenteuer-Spielplatz "Spiel-wie-nix".
            Dieser liegt auf dem Kordigast mitten im Wald.
            Die nächsten Stunden verbrachten wir mit Schaukeln, Wippen, Seilbahnfahren, Klettern, Rutschen, Balancieren und Essen.
            Leider mussten wir viel zu früh zu unserem Bus zurück, der uns sicher zur Schule zurück brachte.
            So endete unser wunderschöner Wandertag!

            Text: Laura Widera, Klasse 3a
            Bilder: Tamara Zelles

        • Das Thema Wald wird in den 3.Klassen behandelt
          • Das Thema Wald wird in den 3.Klassen behandelt

          • Ein Foto von David und seinem Waldspaziergang und ein Bodenbild von allen gesammelten Sachen aus dem Wald

            Fotos: D.Hund und M.Schell

            Cora war auch im Wald und war auf Borkenkäfersuche

            Fotos: Cora W.

            Marleen und Sophia waren auch im Wald

            Fotos. Leidinger

          • MASKENPFLICHT ENTFÄLLT AM PLATZ

          • Welche Regelungen gelten zum Tragen einer Gesichtsmaske („Maskenpflicht“)? (akt. 01.10.2021, 12:00 Uhr)

            Im Inneren des Schulgebäudes besteht außerhalb des Unterrichts (z.B. auf den Gängen und im Treppenhaus) Maskenpflicht. Die Maskenpflicht entfällt im Unterricht, bei sonstigen Schulveranstaltungen und in der Mittagsbetreuung, auch wenn der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht gewahrt werden kann. Dies gilt für Schülerinnen und Schüler sowie für Lehrkräfte und sonstige an der Schule tätige Personen.

            Im Außenbereich der Schule (z.B. auf dem Pausenhof) muss keine Maske getragen werden. Wenn jemand trotzdem freiwillig eine Maske tragen möchte, ist dies selbstverständlich möglich.

             

            (Quelle: FAQ zum Unterrichtsbetrieb an Bayerns Schulen)

          • Seit Montag laufen die Pooltests!

          • Montag und Mittwoch testen die Klassen 1a und 1b, 3a und 3b

            Dienstag und Donnerstag testen die Klassen 2a und 2c und 4a, 4b und 4c

            Sollte ihr Kind an dem Pooltesttag nicht da sein, wird er am darauffolgenden Tag mit einem Nasenabstrich getestet, außer ihr Kind bringt ein negatives PCR-Testergebnis mit in die Schule.

            Kinder, die nicht am Pooltestverfahren teilnehmen, benötigen nachwievor 3mal in der Woche einen PCR-Testnachweis.