• Coronavirus

          • Bayerisches Staatsministerium für 

                                                                                                                       Unterricht und Kultus

             

            Coronavirus – Hygienemaßnahmen an den Schulen in Bayern (Stand: 27.04.22)

             

            Dank sinkender Infektionszahlen können nach den Osterferien 2022 die CoronaSchutzmaßnahmen zurückgefahren werden bzw. wegfallen. 

            Dennoch ist die Corona-Pandemie noch nicht vorbei. Gegenseitige Rücksichtnahme und Verantwortung für die Mitmenschen sind daher auch in den kommenden Wochen sehr wichtig. 

             

            1. Empfohlene Hygienemaßnahmen im Schulbereich

            Für einen möglichst sicheren Unterrichtsbetrieb empfehlen wir insbesondere die Einhaltung der folgenden Hygienemaßnahmen:

            • Basis-Hygienemaßnahmen
              • Lüften: Klassen- bzw. Unterrichtsräume sllten weiterhin mind. alle 45 Minuten, im Idealfall alle 20 Minuten über mehrere Minuten durch vllständig geöffnete Fenster gelüftet werden. Es können weiterhin auch (dezentrale) Lüftungsanlagen oder unterstützend mobile Luftreiniger eingesetzt werden.
              • Händewaschen: Regelmäßiges Händewaschen mit Seife für mind. 20 Sekunden senkt das Infektinsrisiko für sich selbst und andere.
              • Husten- und Niesetikette: Husten der Niesen in die Armbeuge oder in ein Taschentuch sollte weiterhin selbstverständlich sein.
              • Abstandhalten: W immer möglich, sollte im Schulgebäude ein Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden. 

             

            • Masken
              • In Innenräumen wird das Tragen einer Maske allgemein empfhlen. Auch im Unterricht kann selbstverständlich freiwillig eine Maske getragen werden. Ausdrücklich empfehlen wir das Tragen einer Maske vr allem auf den Begegnungsflächen der Schule (z. B. Gänge, Treppenhäuser, Pausenhalle) swie nach einem bestätigten Infektionsfall in der Klasse für fünf Schultage auch im Unterricht.  Im öffentlichen Persnennahverkehr gilt die dort geregelte Maskenpflicht. Im freigestellten Schülerverkehr, also in den Schulbussen, wird das Tragen einer Maske als wichtiges Element des Infektinsschutzes empfohlen.  

             

                     

             

            • Umgang mit Krankheitssymptomen o Grundsätzlich gilt: Wer krank ist, bleibt zuhause – unabhängig davon, ob COVID-19Verdacht besteht oder nicht.  o Bei COVID-19 typischen Symptomen (Atemnot, neu auftretender Husten, Fieber und Geruchs- oder Geschmacksverlust) sollte ein Arzt aufgesucht werden.
              • Bei leichten Symptmen, wie Schnupfen oder Halskratzen, empfehlen wir, vr dem

            Schulbesuch zu Hause einen Selbsttest durchzuführen. Alternativ kann ein AntigenSchnelltest beim Hausarzt oder im Testzentrum Aufschluss über eine mögliche Infektion geben. 

            In der Schule finden ab Mai keine Testungen mehr statt; es können auch keine Selbsttests für zuhause ausgegeben werden.  o Zusätzlich kann bei leichten Erkältungssymptomen das Tragen einer Maske davor schützen, dass ggfs. das SARS-CoV-2-Virus weitergegeben wird. 

             

             

            2. Umgang mit bestätigten Infektionsfällen

            Für positiv auf eine SARS-CoV-2-Infektion getestete Personen gelten laut

            Allgemeinverfügung des Gesundheitsministeriums (AV Isolation) folgende verbindliche Vorgaben:

            • Eine positiv getestete Person (Nukleinsäure-/PCR-Test oder Antigen-Schnelltest durch geschultes Personal) befindet sich grundsätzlich mindestens fünf Tage in Isolation und darf die Schule nicht besuchen. Positiv getestete Personen müssen sich unverzüglich nach Kenntniserlangung des positiven Testergebnisses in Isolation begeben. 
            • Die Isolation kann frühestens nach Ablauf von fünf Tagen beendet werden, wenn seit mindestens 48 Stunden Symptomfreiheit besteht.
            • Liegt an Tag fünf der Isolation keine Symptomfreiheit seit mindestens 48 Stunden vor, dauert die Isolation zunächst weiter an. Sie endet, wenn die betreffende Person seit mindestens 48 Stunden symptomfrei ist, spätestens aber nach 10 Tagen.
            • Eine Freitestung ist zur Beendigung der Isolation nicht erforderlich; die Schule kann somit spätestens nach 10 Tagen wieder besucht werden.  
            • Für die Dauer von fünf Tagen nach dem Ende der Isolation empfiehlt das Gesundheitsministerium das Tragen einer FFP2-Maske (auch in der Schule).
            • Wird nach einem positiven Antigentestergebnis ein PCR-Test durchgeführt, endet die Isolation mit Vorliegen eines negativen PCR-Testergebnisses.

             

             

            Für die Schule ist die Information über eine positive Testung hilfreich.